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Psychosoziale Basiskompetenz als integraler Bestandteil der Todesermittlung

Im Rahmen der Todesermittlung nach nicht natürlichen oder nicht aufgeklärten Todesarten
kommen die ermittelnden Beamten der Kriminalpolizei häufig mit den Hinterbliebenen in
Kontakt. Auf der Grundlage der Erfahrungen, die seit 1994 in München in der Betreuung
Hinterbliebener durch Krisenintervention und Notfallseelsorge nach nicht natürlichen und
nicht aufgeklärten Todesarten gemacht werden, stellt der vorliegende Artikel
handlungsorientierte Empfehlungen vor, um die psychosoziale Kompetenz ermittelnder
Beamte zu stärken. Dabei geht es nicht um eine Alternative zum eigentlichen, im
Polizeiaufgabengesetz definierten Einsatzauftrag, sondern um einen integralen Bestandteil
polizeilicher Arbeit: die psychosoziale Kompetenz eines Polizeibeamten behindert nicht
seinen polizeilichen Auftrag, sondern fördert seine Erfüllung. Die Effizienz der
Todesermittlung wird durch einen bedarfsorientierten, aus psychosozialer Sicht kompetenten
Umgang mit den Hinterbliebenen erhöht. Der Bürger nimmt einen Vertreter der Polizei in
einem zentralen Moment seiner Biographie wahr: Mit einem überschaubaren Aufwand an
Ausbildung lässt sich eine Basis-Kompetenz vermitteln, die in dem für den Trauernden
schwerwiegenden Moment unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen zu einer
adäquateren Wahrnehmung der Polizei führt.

Herausgeber: 
Müller-Cyran, Andreas
Kategorie: 
Einsatzkräfte