Trauer- bzw. Gedenkfeiern aus Anlass einer Zur-Ruhe-Bettung von Embryonen und Feten unter 500 Gramm.
Konsequenzen aus der Änderung des Bayerischen Bestattungsrechtes zum 1.1.2006
5 Fragen und Antworten
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern begrüßt die Änderung des bay. Bestattungsgesetztes. Es wird damit zum Ausdruck gebracht, dass die Achtung der Menschenwürde allem menschlichen Leben unabhängig von Alter oder Entwicklungsgrad gilt.
1. Welche Änderungen am Besttaungsgesetz wurden im Einzelnen vorgenommen?
2. Was sollten Sie als Klinikseelsorger/in, Gemeindepfarrer/in bzw. Diakon/in bereits im Vorfeld konkreter Fälle klären bzw. regeln?
3. Warum sollte die Zur-Ruhe-Bettung (Einsenkung des Sammel-Sarges bzw. der Sammel-Urne in die Ede) in der Regel getrennt von der Trauer- bzw. Gedenkfeier stattfinden?
4. Was sollten Sie als Seelsorger/in bei der Durchführung einer Trauer-bzw. Gedenkfeier aus Anlass einer Zur-Ruhe-Bettung von Feten in einem Sammelsarg bzw. Sammelurne bedenken?
5. Wie könnte eine Trauer- bzw. Gedenkfeier aus Anlass einer Zur-Ruhe-Bettung im Einzelnen aussehen?
